Kosten
Heilpraktiker-Gebühren/Kostenübernahme
Heilpraktiker rechnen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für einen Besuch beim Heilpraktiker nicht übernommen.
Hier kann eine Zusatzversicherung hilfreich sein.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzleistungen an, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken. Nehmen Sie hierüber mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Kontakt auf.
Von vielen privaten Krankenkassen werden eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen abgedeckt. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung abklären, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.
Klassische Homöopathie
Für die Erstanamnese nehme ich mir 1,5 bis 2 Stunden Zeit für Sie.
Honorar für Fallanalyse, Repertorisation und Mittelvergabe: 150,00 Euro
Dauer der Erstanamnese bei Kindern ca. 1,5 Stunden.
Honorar für Fallanalyse, Repertorisation und Mittelvergabe: 120,00 Euro
Folgetermine
zur Verlaufskontrolle der homöopathischen Behandlung inklusive der Nachbearbeitung,
Dauer: 30 - 45 Min.
Honorar: 60,00 Euro
Honorar für Hausbesuche und telefonische Auskunft nach Aufwand.
Therapien
In einer ausführlichen Erstanamnese wird vorab geklärt, was für die weitere Behandlung wichtig ist.
Dauer der Erstanamnese zusammen mit der ersten Behandlung ca. 1,5 bis 2 Stunden.
Honorar: 90,00 Euro
Jede weitere Sitzung, (Dauer ca. 60 Minuten), unabhängig von der Therapieform 75,00 Euro
30 Minuten 37,50 Euro